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Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie vertrauensvolle Informationen zu Rezepten, Kostenerstattung, Behandlungsabläufen und der Anfahrt zu unserer Privatpraxis.

Verordnung & Abrechnung

Brauche ich ein Rezept für die Therapie?

Wie hoch sind die Kosten?

Wir berechnen den 1,8-fachen Satz der Gebührenordnung. Genaue Kosten teilen wir Ihnen gerne im persönlichen Gespräch oder per PDF mit.

Ja, Sie benötigen ein Privatrezept von Ihrem Hausarzt, HNO-Arzt oder einem anderen Facharzt.

Wie und wann erfolgt die Bezahlung?

Wie läuft die Kostenerstattung ab?

Sie erhalten eine monatliche Rechnung mit aufgedrucktem QR-Code für eine schnelle und einfache Zahlung per Banking-App.

Als Privatpatient:in reichen Sie die Rechnung bei Ihrer privaten Krankenversicherung ein; ein Eigenanteil kann je nach Tarif verbleiben. Als Selbstzahler:in erfolgt die Zahlung direkt an mich.

Kann ich erst nach den 10 Einheiten bezahlen?

Werden die Kosten von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen?

Nein, die Abrechnung erfolgt monatlich, unabhängig vom aktuellen Verordnungsstand.

Nein, meine Praxis behandelt ausschließlich Privatpatient:innen und Selbstzahler:innen.

Was passiert bei verspäteter Zahlung?

Übernimmt meine private Krankenversicherung mit Beihilfe die Kosten?

Sollten sich Zahlungen verzögern, sprechen Sie dies bitte frühzeitig an. Bei dauerhaftem Verzug kann die Therapie pausiert oder beendet werden.

Ja, die Kosten werden anteilig gemäß Beihilfesatz und Ihrem individuellen PKV-Tarif übernommen.

Termine & Behandlungsablauf

Wie lange dauert eine Einheit?

Wie schnell bekomme ich einen Termin?

Eine Therapieeinheit dauert in der Regel 45 Minuten. Die Frequenz der Einheiten legt der Arzt fest.

Da wir eine reine Privatpraxis führen, können wir Ihnen in der Regel sehr kurzfristige Termine anbieten.

Benötige ich eine neue Verordnung nach 10 Einheiten?

Was passiert, wenn ich einen Termin nicht wahrnehmen kann?

Ob eine Folgeverordnung notwendig ist, entscheidet Ihr behandelnder Arzt je nach Therapieverlauf.

Bis zu 24 Stunden vorher können Sie Termine kostenfrei absagen. Bei späteren Absagen müssen wir das Honorar in Rechnung stellen.

Ist eine Therapie öfter als 1x/Woche möglich?

Wird die Therapie auch auf Englisch angeboten?

Ja, Mehrfachtermine pro Woche sind möglich, sofern dies ärztlich verordnet wurde.

Ja, Behandlungen können problemlos auch in englischer Sprache durchgeführt werden.

Leistungen & Praxisräume

Bieten Sie auch Therapie für Kinder an?

Wo befindet sich die Praxis?

Ja, wir behandeln Kinder unter anderem bei Verzögerungen der Sprachentwicklung, Late-Talkern sowie anderen Störungsbildern.

Pferdebachstraße 16, 58455 Witten, in der 3. Etage innerhalb der Praxis "bewegbar".

Werden Schluckstörungen behandelt?

Gibt es Parkmöglichkeiten vor Ort?

Nein, Schluckstörungen gehören nicht zu unserem Behandlungsspektrum.

Öffentliche Parkplätze sowie Praxisparkplätze sind vorhanden. Zudem besteht eine sehr gute Anbindung an den ÖPNV.

Bieten Sie Hausbesuche an?

Ja, Hausbesuche sind möglich (zzgl. 41,50 € Pauschale pro Einheit und 0,50 € pro Kilometer).

Ist die Praxis rollstuhlgerecht?

Wie kann ich einen Termin vereinbaren?

Ja, ein Aufzug ist vorhanden, sodass unsere Praxis stufenlos zugänglich ist.

Eine Terminvereinbarung ist ab sofort per Telefon, E-Mail oder Kontaktformular möglich.

Ihre Frage war nicht dabei?

Ich nehme mir gerne Zeit für Ihre Anliegen. Schreiben Sie mir oder rufen Sie mich direkt an.

Sarah Evans
Privatpraxis für Atem-, Sprech- und Stimmtherapie

Pferdebachstraße 16, 3 Etage in der Praxis "bewegbar - Julia Brinkmann"
58455 Witten

Tel: 02302 - 280 93 61
E-Mail: info@praxis-sarahevans.de

Termine nach Vereinbarung

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Sprechtherapie Witten

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